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KostenGuter Rat und Vertretung muss nicht teuer sein. Unsere Philosophie ist, dass es für beide Seiten passen muss. Grundsätzlich richtet sich die Vergütung nach dem Streitwert nach Maßgabe des Rechtsvergütungsgesetzes.Bereits bei der Terminvereinbarung können Sie den Preis für die erste Beratung erfragen.In der ersten Besprechung teilen wir Ihnen das Kostenrisiko mit, soweit überschaubarDas Kostenrisiko bleibt also kalkulierbar. Sinnlose Prozesse werden nicht geführt. Es gibt also keine bösen Überraschungen. Für Mandanten mit geringem Einkommen beantragen wir Prozesskostenhilfe. | |||||||||